Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
17.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.09.2019 bis zum 30.09.2019
24.10.2019
Neueintragungen